Serviceleistungen im Überblick

Notfall-Behandlung

Ein Fall für den Zahnarzt
Ein Fall für den Zahnarzt

Zahnschmerzen kommen immer unerwartet, ebenso, wie ein abgebrochener Schneidezahn, z.B. durch einen Unfall. Zu allem Übel treten sie meistens zum ungünstigsten Zeitpunkt auf.

 

Sollten die Zahnschmerzen während unserer gewöhnlichen Sprechzeiten auftreten, rufen Sie uns an: Sie erhalten bei akuten Problemen noch am selben Tag einen Termin! Sollte unsere Praxis geschlossen sein, wenden sie sich bitte an einen Notdienst-Zahnarzt.

Wartezeit

Zeit ist Geld
Zeit ist Geld

"Zeit ist Geld", dieses Sprichwort gilt nicht nur für uns als Zahnarztpraxis, sondern ebenso für unsere Patienten. Dabei kann es selbst in der bestorganisierten Praxis vorkommen, dass es Terminverzögerungen gibt. 

 

Sollte sich dennoch einmal eine kurze Wartezeit ergeben, bitten wir Sie um Verständnis. Wir informieren Sie darüber, wenn sich die Behandlung um mehr als 15 Minuten verzögern wird.

Patientenfreundliche Sprechzeiten

Wir sind nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der gewöhnlichen Sprechzeiten für Sie da! Das ist ein Service, den vor allem beruflich stark engagierte Patienten mit straffer Zeitplanung und vollem Terminkalender schätzen. So ist ein entspannter, stressfreier Aufenthalt in unserer Praxis gewährleistet.

Terminvergabe

Durch unser Bestellsystem reservieren wir Ihnen einen Termin, an dem wir uns genügend Zeit für Sie nehmen. Wenn Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, bitten wie Sie, uns frühzeitig zu informieren.

Persönliche Beratung

Behandlungsalternativen und Kostentransparenz
Behandlungsalternativen und Kostentransparenz

 

Vor der Behandlung erhalten Sie einen detaillierten Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag - dann entscheiden Sie. Wir klären Sie über die Kosten und die Behandlungsalternativen auf. Außerdem bieten wir Ihnen unsere Unterstützung im Schriftwechsel mit den Krankenkassen an.

 

Finanzierung

Wir versuchen stets, eine für Ihre Person optimale und individuelle Behandlung sicher zu stellen. Der Gesetzgeber sieht für Kassenpatienten leider nur "eine ausreichende und wirtschaftliche" Behandlung vor.

 

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass einige der hochwertigen und fortschrittlichen Behandlungen nur mit einer entsprechenden Eigenbeteiligung des Patienten durchgeführt werden können. Gerne sprechen wir mit Ihnen auch über Zahlungsziele, wenn Sie hochwertige Zahnmedizin in Anspruch nehmen möchten.